Die Frage kommt fast in jedem ersten Gespräch: „Kann das nicht unser Steuerberater machen?" Manchmal ja. Oft nicht. Beide Rollen heißen in Suchmaschinen „Buchhaltung", arbeiten aber an verschiedenen Stellen, zu verschiedenen Bedingungen und mit verschiedenen Kosten. Dieser Artikel zieht die Linie, damit Sie im Ernstfall nicht die falsche Nummer wählen.
Der Steuerberater ist ein freier Beruf mit Vorbehaltsaufgaben: Steuererklärungen, Jahresabschluss nach HGB, steuerliche Gestaltung, Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Viele Kanzleien übernehmen für kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich die laufende Finanzbuchhaltung und die Lohnabrechnung. Abgerechnet wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV): Für die Buchführung eine Monatsgebühr nach Jahresumsatz (§ 33 StBVV), für Abschluss und Beratung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr (§ 13 StBVV, 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde).
Entscheidend ist die Arbeitsweise: Die Kanzlei arbeitet mandatsbezogen, im eigenen Haus, mit eigenen Fristen und für viele Mandanten parallel. Sie bekommt Belege, Kontoauszüge und Zuarbeit und liefert Auswertungen und Abschlüsse zurück. Sie sitzt nicht in Ihrer Buchhaltung, führt kein Team und übernimmt nicht den täglichen Zahlungsverkehr.
Ein Interim-Buchhalter arbeitet für eine begrenzte Zeit in Ihrem Unternehmen, vor Ort oder remote, in Ihrem System (DATEV, SAP, Dynamics, Lexware, Addison) und in Ihren Prozessen. Er übernimmt die laufende Buchhaltung, Zahlläufe, Mahnwesen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Monatsabschlüsse, die Abschlussvorbereitung und die Zuarbeit an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Als Bilanzbuchhalter oder Head of Accounting führt er auch das Team und verantwortet den Abschluss.
Abgerechnet wird nach Tagessatz, bei uns 600 bis 1.500 € netto je nach Position, nur für geleistete Tage. Der Mindestumfang liegt bei 20 Stunden pro Woche: Darunter lohnt sich die Einarbeitung in Ihre Systeme für niemanden, und einzelne Buchungen oder ein einzelner Abschluss gehören zum Steuerberater.
In all diesen Fällen sagt die Kanzlei meist dasselbe: „Dafür haben wir gerade keine Kapazität." Das ist keine Absage an Sie, sondern eine ehrliche Beschreibung des Geschäftsmodells.
Der beste Fall ist kein Entweder-oder. Der Interim-Buchhalter hält die Buchhaltung im Unternehmen auf Stand, stimmt Konten ab, erstellt Rückstellungs- und Anlagenspiegel und liefert der Kanzlei einen abschlussfertigen Stand. Der Steuerberater erstellt oder prüft den Abschluss, kümmert sich um Steuererklärungen und Gestaltung und bleibt Ansprechpartner fürs Finanzamt. Für die Kanzlei ist das angenehm: Sie muss niemanden einarbeiten, bekommt saubere Zuarbeit und spart Rückfragen. Viele unserer Einsätze starten deshalb auf Empfehlung des Steuerberaters.
| Kriterium | Steuerberater | Interim-Buchhalter |
|---|---|---|
| Abrechnung | StBVV: Monatsgebühr nach Umsatz, Gegenstandswert, Zeitgebühr | Tagessatz, nur geleistete Tage |
| Arbeitsort | Kanzlei | Ihr Unternehmen, vor Ort oder remote |
| Verfügbarkeit im Notfall | nach Kapazität der Kanzlei, oft Wochen | Profile in 24 Stunden, Start in 48 Stunden |
| Laufende Buchhaltung im Haus | nein, nur als Kanzleibuchführung | ja, inklusive Zahlungsverkehr und Team |
| Steuerliche Beratung, Vertretung | ja, Vorbehaltsaufgabe | nein |
| Typischer Umfang | punktuell, mandatsbezogen | ab 20 Stunden pro Woche, Wochen bis Monate |
Rechenbeispiel Rückstand: Sechs Monate Finanzbuchhaltung aufarbeiten dauert mit einem erfahrenen Interim-Finanzbuchhalter rund 24 Einsatztage, zum Median 720 € also 17.280 €. Eine Kanzlei kann denselben Rückstand selten innerhalb von Wochen einschieben, und die laufenden Monate kommen in der Zwischenzeit obendrauf. Was eine unbesetzte Stelle kostet, zeigt unser Kostenvergleichs-Rechner.
Kurze Entscheidungshilfe: Fehlt Ihnen Beratung, ein Abschluss oder die Steuererklärung, rufen Sie Ihren Steuerberater an. Fehlt Ihnen jemand, der ab Montag in Ihrer Buchhaltung arbeitet, melden Sie den Bedarf bei uns: Profile in 24 Stunden, Start in 48.
Bei kleinem Belegvolumen ja, das ist das klassische Mandat nach § 33 StBVV. Sobald ein Unternehmen eine eigene Buchhaltung mit täglichem Zahlungsverkehr, Mahnwesen, Intercompany oder mehreren Gesellschaften hat, ist die Kanzlei dafür weder ausgelegt noch kurzfristig frei. Dann braucht es jemanden im Unternehmen.
Nein, in der Regel miteinander. Der Interim-Buchhalter hält die Buchhaltung im Haus auf Stand und bereitet den Abschluss vor, der Steuerberater erstellt oder prüft ihn und übernimmt die steuerliche Beratung. Die Kanzlei muss niemanden einarbeiten und bekommt saubere Zuarbeit.
Das hängt vom Umfang ab. Für einen einzelnen Jahresabschluss oder wenige Buchungen pro Monat ist der Steuerberater günstiger und richtig. Für laufende Arbeit ab etwa 20 Stunden pro Woche, Rückstände oder Vakanzen rechnet sich der Interim-Buchhalter mit 600 bis 1.000 € pro Tag, weil er im Unternehmen arbeitet und nicht nach Gegenstandswert abrechnet.
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